- 2306 - 1294. o. T. o. O. Thilemannus, Abt des Marienklosters in Sagan, überlässt dem Schulzen Arnold in Nuwenwalde (Neuwaldau) 50 fränkische Hufen unter Bestätigung der von weiland Propst Johannes in Naumburg a/Bober bei der Gründung von Neuwalde getroffenen Bestimmung, dass der Schulz je die sechste Hufe für sich nehmen, von den 50 Hufen aber nach den Festsetzungen des Propstes Johannes über Thitherichbach (Dittersbach) je eine halbe Mark und 6 Scheffel Dreikorn, 2 Weizen, 2 Korn, 2 Hafer. Die Colonisten sollen dasselbe Recht haben wie die in Dittersbach, doch soll der Schulz in einem für das Kloster sich ergebenden Nothfalle mit gerüstetem Pferde Dienste leisten. Derselbe hat auch eine Mühle und eine freie Schenke, sowie den dritten Pfennig von den Strafgeldern. Bei den vom Abte zeitweise zu haltenden Gerichtstagen (placita) hat einmal der Schulz das Mahl zu rüsten, ein anderes Mal haben es die Bauern. Für den Pfarrer ist durch weiland Propst Johannes eine Hufe zur Wiedemuth ausgesetzt worden, was jetzt bestätigt wird. O. Z. Bresl. Staatsarch. Quaternus Saganens. (D. 289b) letztes Blatt. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |